Verbandsvertretung
Organ des Kirchengemeindeverbands ist die Verbandsvertretung.
Die jeweiligen kanonischen Pfarrer der Verbandsmitglieder (im Folgenden: leitender Pfarrer) sind geborene Mitglieder der Verbandsvertretung mit einfachem Stimmrecht. Das geborene Mitglied kann seine Mitgliedschaft und damit sein einfaches Stimmrecht insgesamt auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung der Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Bischöflichen Offizials.
Jedes Verbandsmitglied mit leitendem Pfarrer entsendet zudem ein weiteres stimmberechtigtes und gewähltes Kirchenausschussmitglied in die Verbandsvertretung, das vom jeweiligen Kirchenausschuss aus seiner Mitte gewählt wird. Verbandsmitglieder, die über keinen leitenden Pfarrer verfügen, entsenden über Satz 1 hinaus ein zusätzliches stimmberechtigtes und gewähltes Kirchenausschussmitglied in die Verbandsvertretung, das vom jeweiligen Kirchenausschuss aus seiner Mitte gewählt wird.